Menschen betrachten Früchte in einem Gewächshaus.
© Climate Visuals

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier dokumentieren wir den Stand zur barrierefreien Umsetzung dieser Website.

Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese mit.

Einleitung

Die Stadt Lüdinghausen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite waermeplan.luedinghausen.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01. Mai 2024 erstellt. Sie beruht auf einer Selbsteinschätzung.

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

PDF-Dateien

Bei neuen PDF-Dateien wird auf eine barrierefreie Gestaltung geachtet oder die Inhalte werden direkt auf der Webseite eingestellt.

Reparaturassistenz

  • Beschreibung: Das Backend bietet weder Funktionen zur Erkennung von Barrierefreiheits-Fehlern bei der Erstellung von Inhalten noch Vorschläge zur Behebung dieser Fehler. (BITV-Prüfschritt 11.8.4)

  • Maßnahmen: Anforderungen und Möglichkeiten zur Erstellung barrierefreier Inhalte werden mit Schulungen und Dokumentation kommuniziert.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Externe Inhalte und Dienste

Manchmal nutzt die Stadt Angebote von anderen Anbietern, mittels Einbindung oder Verlinkung, zum Beispiel Seiten der Verbraucherzentrale. Auf die barrierefreie Gestaltung dieser Angebote hat die Stadt keinen Einfluss.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne an unseren Dienstleister.

Nutzen Sie dafür gerne das vorhergesehene Formular.

Sie können diesen auch per Post oder E-Mail kontaktieren:

Wandel WerkStadt UG (haftungsbeschränkt)
Tegeler Straße 24
13353 Berlin

E-Mail: barrierefreiheit@wandel-werkstadt.de

Im Idealfall benennen Sie eine konkrete Seite (mit URL), auf der das Problem auftritt; dazu Ihre Browser-Version (z. B. Firefox, Chrome, Safari) sowie Ihr Betriebssystem (z. B. Windows, Mac OS, iOS, Android).

Durchsetzungsverfahren

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) an die beauftragte Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Die beauftragte Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Schlichtungsstelle BGG NRW
Telefon: +49 (0211) 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.