Antworten auf Ihre Fragen

aus der Bürgerveranstaltung vom 23.09.2024

Datum
14.10.2024 11:57 Uhr
Von
GERTEC

Die Stadt Lüdinghausen informierte im Rahmen einer Bürgerversammlung am 23.09.2024 im Kapitelsaal der Burg Lüdinghausen über ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung. In der Veranstaltung konnten Fragen an Bürgermeister Ansgar Mertens und die Projektingenieure Torsten Weber und Andreas Hübner (Gertec GmbH) gestellt werden.

Einige dieser Fragen konnten noch während der Veranstaltung beantwortet werden. Antworten für alle anderen gesammelten Fragen können ab sofort hier eingesehen werden.

Ziele und Verbindlichkeit des Wärmeplans

Wie will die Stadt Lüdinghausen das Klimaneutralitätsziel erreichen?

Auf globaler, europäischer und nationaler Ebene wurden zur Milderung des Klimawandels Zielsetzungen formuliert, in deren Rahmen sich auch die Stadt Lüdinghausen mit ihren Bemühungen bewegt. Stadtverwaltung, Landwirtschaft, Stadtgesellschaft und Politik haben gemeinsam den Klimakonsens 2032 erarbeitet: Bis zum Jahr 2032 möchte die Stadt Lüdinghausen bilanziell klimaneutral sein. Das bedeutet, dass so viel erneuerbare Energie in Lüdinghausen produziert werden soll, wie an Energie vor Ort verbraucht wird. Dieses ambitionierte Ziel kann nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und allen anderen Akteuren erreicht werden. Wesentliche Entscheidungs- und Planungshilfe für die zukünftigen Klimaschutzaktivitäten der Stadt Lüdinghausen stellt das Integrierte Klimaschutzkonzept (2020) dar. Ein erster wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität ist mit der Beauftragung zur Erstellung des Wärmeplans für Lüdinghausen bereits getan. Die im Wärmeplan erarbeiteten Maßnahmen sollen schnell und konsequent in Kooperation mit den beteiligten Akteuren umgesetzt werden. In Bereichen, wo die Stadt wenig Einfluss hat, sollen die benötigten Rahmenbedingungen geschaffen werden - insbesondere Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Umstellung ihrer Heizung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung bestmöglich unterstützt werden.

Gibt es in anderen EU-Ländern ebenfalls Vorgaben zur Wärmewende, wie hierzulande z. B. das Gebäudeenergiegesetz?

Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes sind die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) zur Förderung und Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Richtlinien der Europäischen Union müssen jeher in nationales Recht umgesetzt werden. Daher gibt es auch in anderen EU-Ländern klare gesetzliche Regelungen, die dem Gebäudeenergiegesetz ähneln.

Gutes Beispiel ist insbesondere Dänemark. Das Land gilt als ein internationaler Vorreiter in der Wärmewende. Seit dem Jahr 2013 dürfen dort in neu errichteten Gebäuden keine Öl- und Gasheizungen verbaut und betrieben werden. Seit 2016 können fossile Heizkessel nicht mehr gegen neue fossile Heizungsanlagen ausgetauscht werden. 63 % aller dänischen Haushalte werden über zentrale Wärmenetze versorgt, die Kosten dafür sind vergleichsweise gering.

Ersetzt der Kommunale Wärmeplan eigene Überlegungen für einen klimaneutralen Heizungsaustausch?

Der kommunale Wärmeplan weist darauf hin, welche Gebiete in Lüdinghausen für eine zentrale Wärmeversorgung über ein Wärmenetz oder eine dezentrale Wärmeversorgung (z. B. über Wärmepumpen) geeignet sind. Der fertiggestellte Wärmeplan wird im 1. Quartal 2025 erwartet. Wenn das eigene Gebäude in einem Gebiet liegt, das sich aus technischer Sicht für ein Wärmenetz eignet, dann ist es grundsätzlich möglich, dass dort in den nächsten Jahren ein Wärmenetz gebaut wird. Eine Garantie, dass ein Wärmenetz gebaut wird, ist dies aber nicht. Folgende Schritte sind sinnvoll:

  • Anfrage bei der Stadt Lüdinghausen für aktuelle Informationen zur kommunalen Wärmeplanung.

  • Inanspruchnahme von Beratungsmöglichkeiten (z.B. Energieberater, Verbraucherzentrale) zur aktuellen Heizsituation (Welche Übergangsmöglichkeiten bestehen bis zur Realisierung des Wärmenetzes? Welche alternative dezentrale Wärmeversorgung (z. B. eine Wärmepumpe) ist möglich?).

  • Inanspruchnahme von Beratungsmöglichkeiten zur energetischen Gebäudemodernisierung, um bereits heute Heizkosten einzusparen und zukünftig neue Wärmetechnologien zu ermöglichen.

Wann liegt ein Plan vor, der aufzeigt, welches Wohngebiet über welchen Energieträger versorgt werden soll?

Der kommunale Wärmeplan weist darauf hin, welche Gebiete in Lüdinghausen für eine zentrale Wärmeversorgung über ein Wärmenetz oder eine dezentrale Wärmeversorgung (z. B. über Wärmepumpen) wahrscheinlich geeignet sind. Ein Wärmeplan stellt keine Ausbaugarantie für die dargestellten Wärmeversorgungsgebiete dar. Die Bereitstellung von Energieinfrastrukturen liegt in der Verantwortung potenzieller Wärmedienstleister, Anschluss- und/oder Termingarantieren für Wärmenetzanschlüsse können daher nicht ausgesprochen werden. Dennoch wird bereits im Erstellungsprozess ein Austausch mit den relevanten Akteuren angestrebt, um entsprechende Umsetzungsstrategien vorzubereiten. Ein Wärmeplan ersetzt keine einzelfallbezogene Gebäudeenergieberatung – vor einem Heizungsaustausch oder vergleichbaren Umbauten sollte diese stets eingeholt werden. Mit der Fertigstellung und Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Lüdinghausen wird im 1. Quartal 2025 gerechnet.

Welche Bedeutung hat der 30. Juni 2028 und wieso ist dieser Tag für Lüdinghausen wichtig?

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Kommunen mit einer Bevölkerung von 100.000 Einwohnern oder weniger bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen müssen. Der Wärmeplan für Lüdinghausen befindet sich bereits in Erstellung. Der Beschluss wird im 1. Quartal 2025 erwartet. Die Frist zur Erstellung des Wärmeplans wird somit eingehalten. Mit Ablauf des 30. Juni 2028, d. h. ab dem 1. Juli 2028, gelten dann die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): werden neue Heizungsanlagen in Bestandsgebieten verbaut, muss die Wärme zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammen. (mehr dazu siehe nächste Frage: „Welche Bedeutung haben die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes?“). Durch die frühzeitige Erstellung des Wärmeplans beschäftigt sich die Stadt Lüdinghausen schon früh mit ihrer Wärmestrategie, Nachteile entstehen dadurch nicht.

Welche Bedeutung haben die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes?

Das Gebäudeenergiegesetz stärkt die Energiewende im Gebäudebereich. Übergeordnetes Ziel ist es, dass spätestens zum 1. Januar 2045 alle Heizungen zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubaugebiete gilt: seit dem 1. Januar 2024 dürfen nur noch Heizungsanlagen eingebaut und betrieben werden, deren Wärme zu 65 % aus erneuerbaren Energien stammt (sogenannte „65 % EE-Regel“).

Für Bestandsgebiete gilt: bestehende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben und repariert werden. Bei irreparablen Defekten, die einen Heizungsaustausch erfordern, greifen Übergangsfristen. Innerhalb dieser Fristen dürfen nach erforderlicher Energieberatung auch fossilbetriebene Gas- und Öl-Heizungen eingebaut und betrieben werden. Für diese gilt allerdings ein „Beimischungsgebot“: ab 1. Januar 2029 muss der Anteil erneuerbarer Energien durch Biomethan oder Wasserstoff schrittweise erhöht werden (2029: 15 %, 2035: 30 %, 2040: 60 %). Mit Ablauf der Übergangsfrist müssen Heizungsanlagen eingebaut und betrieben werden, die der „65 % EE-Regel“ entsprechen.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen und auch der Wärmeplan für Lüdinghausen ersetzen keine einzelfallbezogene Gebäudeenergieberatung. Das Gebäudeenergiegesetz sieht weitere Übergangsfristen und Ausnahmen vor, die hier nicht detailliert vorgestellt werden können. Vor einem Heizungsaustausch oder vergleichbaren Umbauten sollte daher stets eine Gebäudeenergieberatung eingeholt werden.

Ich wohne nur zur Miete, was kann ich trotzdem beitragen?

Sowohl die Modernisierung des Gebäudes als auch der Heizungsaustausch sind Aufgabe der Gebäudeeigentümer. Mieter können insbesondere durch kleine Maßnahmen Großes zur Energiewende beitragen: das geringfügige Absenken der Raumtemperatur oder die Dämmung von Heizkörpernischen reduziert den Wärmeverbrauch und führt außerdem zu niedrigeren Energiekosten (Sicherheitshalber sollte diese Maßnahme mit der vermietenden Person abgestimmt werden). Zudem können durch die Nutzung von energiesparenden Geräten und Beleuchtung Energie eingespart werden.

Abgesehen davon ist auch die Beteiligung an einer Bürgerenergiegenossenschaft möglich – das bietet die Möglichkeit, sich auch mit kleinem Eigenkapital aktiv an der Wärmewende zu beteiligen. In Lüdinghausen gibt es bereits die LH-BürgerEnergie eG. Weitere Informationen zu Lüdinghausens Bürgerenergiegenossenschaft finden sich hier: lh-buergerenergie.de/ueber-uns/  

Erneuerbare Energien in Lüdinghausen

Welche erneuerbaren Energien kommen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in Lüdinghausen infrage?

Der Wärmeplan für Lüdinghausen prüft, welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort theoretisch verfügbar sind und wie diese unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Aspekte zum Einsatz kommen könnten. Wärme aus erneuerbaren Energien ist Wärme aus Geothermie (Wärme aus dem Erdboden), Umweltwärme in der Regel in Verbindung mit Wärmepumpen (Luft, Wasser oder technische Prozesse), Abwasser, Solarthermieanlagen, Biomasse, grünem Methan (Verbrennung von Biomethan), erneuerbarem Strom und grünem Wasserstoff. Erneuerbare Energien können sowohl für zentrale Wärmenetze als auch für dezentrale Wärmeversorgungen (z. B. Wärmepumpen) eingesetzt werden. Um auch im Winter eine Wärmeversorgung sicherstellen zu können, sind Wärmespeicher sinnvoll. Der Bedarf und Einsatz dieser Technologien in Lüdinghausen wird ebenfalls im Wärmeplan geprüft. 

Welche Rolle spielt Solarthermie in der Wärmeversorgung der Zukunft?

Mit Solarthermieanlagen auf Gebäudedächern und Freiflächen kann Solarenergie in thermische Energie, d. h. Wärme, umgewandelt werden. Die Wärmegewinnung mit Solarthermie ist unbeständig und von der Sonneneinstrahlung abhängig.

Bereits jetzt ist die Nutzung von Solarthermie auf Dachflächen in Lüdinghausen insbesondere zur Trinkwarmwassererzeugung und Heizungsunterstützung erkennbar. Auch zukünftig wird das Thema Solarthermie für die Wärmeversorgung relevant sein. Auf Dachflächen besteht eine Flächenkonkurrenz zwischen Solarthermie und Photovoltaik; oftmals werden Photovoltaikanlagen verbaut, mit denen der eigene Stromverbrauch gedeckt und Wärmetechnologien (wie z. B. Wärmepumpen) betrieben werden können.

Unter gewissen Voraussetzungen könnten großflächige Solarthermieanlagen auch in Lüdinghausen ein wichtiger Bestandteil der Wärmewende sein. Aufgrund der Unbeständigkeit der Wärmeabgabe wird Solarthermie idealerweise mit anderen Technologien oder Speichermöglichkeiten kombiniert, um geringe Erträge ausgleichen zu können. Ebenso ist für die weitere Verteilung der Wärme ein Wärmenetz nötig.

Können die Steverarme als erneuerbare Wärmequelle genutzt werden?

Die Nutzung der Stever wird im Rahmen der Wärmeplanung untersucht, dabei sind Mindestdurchflussmengen zu berücksichtigen. Die Nutzung von Wärme aus Gewässern führt zu deren Abkühlung. Dabei muss beachtet werden, dass die Flüsse nicht zu sehr ausgekühlt werden, damit der Flora und Fauna kein Schaden zugeführt wird. Bei ansteigenden Temperaturen in den Sommermonaten kann die Abkühlung aus ökologischen Aspekten positiv sein. Über eine Nutzung von Speichermedien zur Überbrückung der Unterschiede zwischen hohem Ertrag im Sommer und hohem Bedarf im Winter sollte nachgedacht werden.

Kann man Erdwärme mit mehreren Häusern (Nachbarn) nutzen?

Erdwärme, auch Geothermie genannt, ist eine erneuerbare Energiequelle, die insbesondere zum Heizen und zur Warmwasserbereitung genutzt werden kann. Die Wärme aus dem Erdreich kann oberflächennah (bis 400 Meter) oder tiefer (ab 400 Meter) über z. B. Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Wärmebrunnenanlagen und Bohrungen gewonnen werden.

Geothermie kann in Verbindung mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe sowohl für die Einzelversorgung eines Gebäudes als auch für die gemeinschaftliche Versorgung mehrerer Gebäude eingesetzt werden. Hierfür wird die Wärmepumpe auf den Bedarf der zu versorgenden Gebäude dimensioniert. Die in der Wärmepumpe erzeugte Wärme wird über ein Wärmenetz an die angeschlossenen Gebäude transportiert. Durch die gemeinschaftliche Umsetzung können sich wirtschaftliche Vorteile ergeben, z.B. muss nur eine Wärmepumpe angeschafft und installiert werden und die notwendigen Bohrungen können durch eine Maßnahme abgedeckt werden. Jedoch können höhere Aufwände hinsichtlich Abrechnung und Zuständigkeiten auf die beteiligten Akteure zukommen, die möglichst frühzeitig vertraglich geregelt werden sollten.

Die Möglichkeiten der Erdwärmenutzung hängen allerdings stark vom Aufbau des Untergrundes ab und können lokal sehr unterschiedlich sein. Je nach Standort kann mehr oder weniger Wärme aus dem Erdreich gewonnen werden. Der Wärmeplan für Lüdinghausen wird untersuchen, wie hoch das Wärmepotenzial aus dem Erdreich ist und wie sich dieses am besten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung nutzen lässt.

Dezentrale Wärmeversorgungsoptionen / Heizungssysteme

Wie kann eine Gas-Heizung die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinsichtlich des Anteils an erneuerbaren Energien erfüllen?

Werden in Lüdinghausen noch vor dem 1. Juli 2028 neue Gas-Heizungen eingebaut, muss sichergestellt werden, dass die bereitgestellte Wärme ab dem 1. Januar 2029 zu mindestens 15 % aus Biomasse oder grünem bzw. blauem Wasserstoff stammt. Dieser Anteil hat ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 % und ab dem 1. Januar mindestens 60 % zu betragen. Ab dem 1. Januar 2025 muss die Wärme zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.

Der geforderte Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme kann durch den Betrieb der Gas-Heizung mit Biogas bzw. Biomethan erreicht werden. Zukünftig würde diese Erfüllungsoption zu einer stark steigenden Nachfrage nach Biogas führen, ohne dass jedoch abschließend geklärt ist, wie diese Biogasmengen bereitgestellt und zu welchen Preisen sie bezogen werden können. Alternativ dazu kann die Anforderung des GEG auch durch die Kombination der Gas-Heizung mit anderen Heizarten erreicht werden. Dafür kommen insbesondere eine Wärmepumpe, Solarthermieanlagen sowie Holzpellet-Öfen und -Kessel in Betracht.

Eine einzelfallbezogene Gebäudeenergieberatung ist jedoch immer ratsam – vor einem Heizungsaustausch oder vergleichbaren Umbauten sollte diese stets eingeholt werden. Beim Einbau von Heizsystem mit festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern ist eine Beratung verpflichtend.

Müssen bestehende elektrische Wärmespeicherheizungen (z. B. Nachtspeicherheizungen) ausgetauscht werden?

Elektrische Wärmespeicherheizungen (z. B. Nachtspeicherheizungen) können weiterhin betrieben werden und auch defekte Heizungen können weiterhin repariert werden. Der weitere Betrieb von Stromdirektheizungen ist möglich, auch wenn deutlich höhere Energiekosten zu erwarten sind.  

Im Falle eines Heizungsaustausches bis zum 1. Juli 2028 dürfen Heizungen neu eingebaut werden, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben werden. Diese Heizungen müssen den Anteil erneuerbarer Energien an der Heizenergie jedoch schrittweise erhöhen (2029: 15 %, 2035: 30 %, 2040: 60 %). Wird ab dem 1. Juli 2028 eine neue Heizung eingebaut, muss die Heizenergie bereits zu 65 % aus erneuerbaren Energien stammen.

Wenn in einem Neubau oder einem bestehenden Gebäude eine neue elektrische Direktheizung installiert wird, müssen höhere Standards für die Gebäudehülle erfüllt werden. Weitere Details und Ausnahmen sind in § 71d des Gebäudeenergiengesetzes (GEG) zu finden.

Eigentümer sollten überlegen, ob das Heizen mit elektrischen Wärmespeicherheizungen sinnvoll ist. Außerdem weisen die Heizungsanlagen vergleichsweise hohe Stromkosten auf, die sich im Geldbeutel bemerkbar machen. Der Umstieg auf ein modernes Heizungssystem wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

Kann eine Wärmepumpe auch eingebaut werden, wenn keine Fußbodenheizung vorhanden ist?

Wärmepumpen können auch ohne vorhandene Fußbodenheizung, sogenannte Flächenheizungen, verbaut und betrieben werden. Es kommt auf die bisherige Dimensionierung der Heizkörper in den jeweiligen Räumen an. Die Vergrößerung der Flächen zur Wärmeabgabe führt dazu, dass Wärmepumpen mit geringeren Temperaturen arbeiten können und effizienter laufen. Somit kann der Austausch von Heizkörpern ebenfalls zum effizienten Einsatz von Wärmepumpen beitragen. Im Zuge von größeren Umbauarbeiten ist es sinnvoll, eine Wärmepumpe mit einer Fußbodenheizung zu kombinieren, was jedoch auch mit erhöhtem baulichem Aufwand verbunden ist. Alternativ kommen die Möglichkeiten der Wand- und/oder Deckenheizungen in Frage und sollten geprüft werden.

Eine Fußbodenheizung ist also keine Grundvoraussetzung für eine Wärmepumpe, oftmals wird dadurch jedoch die Effizienz der Wärmepumpe gesteigert. Für die Installation einer Wärmepumpe sollte daher in jedem Fall das Fachwissen von Energieberatern und Energieberaterinnen eingeholt werden.

Wie groß ist der Platzbedarf einer Wärmepumpe, wenn sie innerhalb eines Gebäudes aufgestellt wird?

Wärmepumpen können sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Gebäudes aufgestellt werden. Die gängigsten Aufstellorte innerhalb eines Gebäudes sind der Keller oder auch eine Garage. Ein Bereich von 2 x 2 Metern für die Aufstellung ist üblich.

Bei der Innenaufstellung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist zu berücksichtigen, dass die Wärmepumpe zwei Luftkanäle benötigt: den ersten, um Außenluft anzusaugen, und den zweiten, um die Luft nach Abgabe der Wärme wieder nach außen zu führen. Beide Kanäle dürfen nicht zu nah beieinander platziert werden, da die Wärmepumpe sonst die bereits abgekühlte Luft ansaugt. Dies führt zu einer ineffizienten Arbeitsweise und zu hohen Stromverbräuchen bzw. Stromkosten. Eine Eckaufstellung der Wärmepumpe im Gebäude kann dieses Problem vermeiden, da die Luftkanäle über verschiedene Wände nach draußen führen können. Außerdem wichtig: Für eine optimale Luftansaugung und Luftabgabe sollten die Luftkanäle nicht durch Bebauung, Bepflanzung oder Gegenstände versperrt sein.

Bei der Planung sollte immer darauf geachtet werden, dass die spezifischen Anforderungen der gewählten Wärmepumpe sowie die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes berücksichtigt werden.

Zentrale Wärmeversorgung (Wärmenetze)

Wo in Lüdinghausen sind Wärmenetze möglich?

Der Wärmeplan für Lüdinghausen wird zeigen, welche Gebiete sich für den Aufbau eines Wärmenetzes grundsätzlich eignen könnten. Hierfür wird das Stadtgebiet in sogenannte Wärmeversorgungsgebiete klassifiziert. Der Beschluss des Wärmeplans wird im 1. Quartal 2025 erwartet. Mit der Veröffentlichung kann dann eingesehen werden, welche Gebiete für den möglichen Aufbau eines Wärmenetzes ausgewiesen worden sind. Dabei ist festzuhalten, dass die Darstellung in dem Wärmeplan nicht mit einer Installationsgarantie gleichzusetzen ist. Sollte sich Ihr Gebäude in einem Wärmenetzgebiet befinden, so informieren Sie sich bitte bei der Stadt Lüdinghausen über den aktuellen Stand der Planung und die weiteren vorgesehenen Schritte.

Sind Nahwärmenetze für Wohngebiete in Lüdinghausen realistisch?

Wärmenetze mit einer zentralen Erzeugung bieten den Vorteil, dass bei einer Erneuerung der Heizzentrale nur eine Erzeugungseinheit ausgetauscht werden muss und nicht viele Einzelheizungen. Zudem kann die Einbindung erneuerbarer Energien unter Umständen einfacher gelingen. Die Wärmeversorgung über Wärmenetze wird daher in der Wärmeplanung besonders in den Fokus genommen. Idealerweise werden zukünftig möglichst viele Gebiete über zentrale Wärmenetze versorgt. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, dazu zählen z. B. eine ausreichend hohe und räumlich konzentrierte Wärmenachfrage oder potenzielle erneuerbare Energiequellen in der Umgebung. Im Rahmen der Aufstellung des Wärmeplans wird aktuell geprüft, in welchen Gebieten in Lüdinghausen ein Wärmenetz aus technischer und wirtschaftlicher Sicht gebaut werden könnte. Eine große Unsicherheit in der Wärmenetzplanung ist das Interesse von Eigentümerinnen und Eigentümer an den Anschluss an ein evtl. neues Wärmenetz. Sofern ihrerseits Interesse an einer Wärmenetzversorgung besteht, dann geben Sie diese Information an die Stadt Lüdinghausen weiter.

Ist der Anschluss an ein Wärmenetz grundsätzlich günstiger als die Neuanschaffung einer Wärmepumpe?

Mit welchen Kosten die Wärmeversorgung über eine Wärmenetz verbunden ist, muss stets im Einzelfall geprüft werden. Lokale Gegebenheiten, die Energiequelle des Wärmenetzes, Anschlusskosten und auch die Verfügbarkeit von Fördermitteln wirken sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes aus. Die Versorgung über ein Wärmenetz kann in Gebieten mit hoher Wärmedichte oft günstiger als eine Wärmepumpe sein, insbesondere wenn niedrige Anschlusskosten und stabile Wärmepreise vorliegen. Eine Wärmepumpe kann sich als günstiger erweisen, wenn sie effizient bei stabilen Strompreisen betrieben und Fördermittel zur Finanzierung genutzt werden können. Eine grundsätzliche Aussage über die zu erwartenden Wärmekosten kann und sollte nicht getroffen werden, da es immer vom jeweiligen Gebäude und dessen Lage abhängig ist.

Daher sind folgende Schritte sinnvoll:

  • Anfrage bei der Stadt Lüdinghausen für aktuelle Informationen zur kommunalen Wärmeplanung.

  • Inanspruchnahme von Beratungsmöglichkeiten zur aktuellen Heizsituation (Welche Übergangsmöglichkeiten bis zur Realisierung des Wärmenetzes bestehen? Welche alternative dezentrale Wärmeversorgung (z. B. eine Wärmepumpe) ist möglich?).

  • Inanspruchnahme von Beratungsmöglichkeiten zur energetischen Gebäudemodernisierung, um bereits heute Heizkosten einzusparen und zukünftig neue Wärmetechnologien zu ermöglichen.

Wer bezahlt die Abschreibung der Erdgasverteilnetze?

Bei Abschreibungen handelt es sich grundsätzlich um eine betriebswirtschaftliche Verteilung des Wertverlustes einer Anschaffung auf mehrere Jahre. Die Wertminderung der Anschaffung wird in der Berechnung des Gewinns des Netzbetreibers berücksichtigt. Für Erdgasverteilnetze fallen Investitionen an, die ebenfalls abgeschrieben werden können. Die Abschreibung wird durch die Netzentgelte finanziert, die alle Netznutzer an den Netzbetreiber zahlen müssen. Haushaltskunden bezahlen ihre Netzentgelte über die Gasrechnung. Die Kosten für die Abschreibung werden über einen langen Zeitraum verteilt, in der Regel 20 Jahre.  

Mit dem perspektivischen Rückgang der Erdgasnutzung werden Netzentgelte steigen. Dies liegt daran, dass das bestehende Gasnetz finanziert werden muss, auch wenn immer weniger Netznutzer durch den Umstieg auf eine fossilfreie Wärmeversorgung vorhanden sind. Im Extremfall müsste das letzte angeschlossene Gebäude für das Netzentgelt des Gasnetzes aufkommen. Um dies zu verhindern, können Gasnetze seit Juli 2024 schon vorzeitig bis 2045 oder bereits 2035 abgeschrieben werden. Die Gebühren für die Netznutzer können so über die Jahre verteilt werden, dass eine vollständige Refinanzierung der Gasnetze möglich ist. Die hohen Netzentgelte können so auf deutlich mehr Netznutzer verteilt werden.

Welche Bedeutung hat der Rückgang der Erdgasnutzung für die Netzentgelte?

Mit dem perspektivischen Rückgang der Erdgasnutzung werden die Netzentgelte steigen. Dies liegt daran, dass das bestehende Gasnetz finanziert werden muss, auch wenn immer weniger Netznutzer durch den Umstieg auf eine fossilfreie Wärmeversorgung vorhanden sind.

Die Kosten für eine erdgasgestützte Wärmeversorgung werden zudem aufgrund des sogenannten CO2-Preises steigen. Der CO2-Preis wird seit 2021 auf fossile Brennstoffe fällig und wirkt sich in höheren Erdgaskosten aus. Während der CO2-Preis im Jahr 2021 bei 25 € pro Tonne CO2 lag, wird sich der Preis für das Jahr 2026 zwischen mindestens 55 € bis maximal 65 € pro Tonne CO2 bewegen. Ab 2027 wird ein weiterer Sprung des CO2-Preises erwartet, da die jährliche Menge der CO2-Zertifikate in Deutschland von da an schrittweise reduziert wird. Es ist also sinnvoll, sich frühzeitig mit einer Umstellung der Heizungsanlage zu beschäftigen.

Nützliche Unterstützungsangebote

Wie unterstützt die Stadt Lüdinghausen ihre Bürgerinnen und Bürger beim Heizungswechsel?

Mit der Erstellung des Wärmeplans für Lüdinghausen wird das gesamte Stadtgebiet in Gebiete klassifiziert, bei denen die zukünftige Wärmeversorgung über zentrale Wärmenetze oder über dezentrale Lösungen (z. B. Wärmepumpen) erfolgen könnte. Das verbessert die Planungs- und Investitionssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor Ort. Zusätzlich bieten die Verbraucherzentrale ALTBAUNEU des Kreises Coesfeld, und beispielsweise die Plattform EnergieEffizienzExperten Beratungs- und Informationsangebote an.

Wo und wie finde ich seriöse Energieberater und woran erkenne ich diese?

Der Begriff „Energieberater“ selbst ist frei und nicht geschützt, folglich kann sich theoretisch jede Person als Berater für Energie bezeichnen. Seriöse und qualifizierte Energieberater finden sich in der sogenannten Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Voraussetzung für die Aufnahme in diese Liste sind Grund- und Zusatzqualifikationen, für die Nachweise zu erbringen sind. Ebenso müssen weitere Fortbildungen erfolgen und praktische Tätigkeiten nachgewiesen werden.

Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet verschiedene seriöse und unabhängige Beratungsangebote zu Sanierungsmaßnahmen, passenden Förderprogrammen oder der Nutzung von erneuerbaren Energien an. Es kann zwischen Beratungen vor Ort in der Beratungsstelle, per Video, am Telefon, zu Hause oder in gesammelten Veranstaltungen gewählt werden. Der Großteil der Beratungsangebote ist kostenfrei.

Weitere nützliche Informationen finden sich außerdem in der Rubrik „Nützliche Links“ auf der Wärmeplanungsinternetseite für Lüdinghausen.

Werden Energieberatungen gefördert?